"Wir verbinden was zusammen passt."

WAS BEDEUTET ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG?
Sie arbeiten für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum in den verschiedensten Firmen. Grundlage hierfür ist das "Arbeitnehmerüber-lassungsgesetz" worin sämtliche Bedingungen für das "Überlassen" der Mitarbeiter an den Kunden der Personaldienstleistungsfirma geregelt sind. Generell sind Sie Beschäftigte wie andere auch. Für Sie gelten selbstverständ-lich alle üblichen gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitsschutz, gesetzlicher Kündigungsschutz, bezahlter Urlaub sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Ihr zusätzlicher Vorteil: Sie haben die Chance, während Ihrer Einsätze verschiedene Betriebe kennenzulernen!
DAS BIETEN WIR IHNEN
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Tarifliche Bezahlung und gegebenenfalls Branchenzuschläge
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Mitarbeiterwerbeprämie
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Urlaubs- und Weihnachtsgeld
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Eine unabhängige interne Revision gewährleistet eine gerechte Behandlung
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Sicherheit am Arbeitsplatz durch genaue vorherige Besichtigungen



